Düsseldorf (energate) - Für den deutschen Abschnitt der Erdgaspipeline Nord Stream 2 wird es vorerst keine Freistellung vom regulierten Netzzugang geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung am 25. August eine Beschwerde der Projektgesellschaft Nord Stream 2 AG gegen eine entsprechende Entscheidung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung Ende Juni war die heutige Entscheidung erwartet worden (energate berichtete). …
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