Berlin (energate) - Am 7. Juni beschäftigt sich der Bundestag unter anderem mit Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Bundesregierung will damit auf ein Gerichtsurteil zum Smart-Meter-Rollout reagieren. Insgesamt betrachtet ist die vorgeschlagene MsbG-Änderung enttäuschend und hat bestenfalls den Charakter einer verschlimmbessernden Notreparatur. Ein Gastkommentar von Anne Köhler, Leiterin Gas, Dekarbonisierung & digitale Energiewende, Bundesverband Neue Energiewirtschaft In der kommenden Woche beraten die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag unter anderem über eine Ergänzung des Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetzes zum Messtellenbetrieb. …