Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung der Minderungsquote für Treibhausgase (THG) im Verkehrssektor beschlossen. Dadurch soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 28 Prozent steigen. Neben stärkeren Anreizen für grünen Wasserstoff, neuen Ladesäulen und sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen, die aus Reststoffen statt aus Nahrungsmitteln gewonnen werden, sieht der Gesetzentwurf auch den schrittweisen Ausstieg für Biokraftstoffe aus Palmöl bis 2026 vor. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wies auf die Dringlichkeit passender Maßnahmen hin. Der Verkehrssektor bleibe das "Sorgenkind" beim Klimaschutz. Dabei sei vor allem der Straßenverkehr für die hohen Emissionen verantwortlich. Der Entwurf liegt nun dem Bundestag zur Prüfung vor und hätte bei Inkrafttreten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Folge, das die THG-Quote regelt.
Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Emissionen ihrer Kraftstoffe zu reduzieren (energate berichtete). Aktuell liegt die Quote bei sechs Prozent, bis 2030 steigt sie schrittweise auf 22 Prozent an. Der Einsatz von Wasserstoff, etwa in Raffinerieprozessen wird über eine doppelte Anrechnung der Quote zusätzlich angereizt. Ebenso Ladestrom: Hier gilt ein Faktor 3. Betreiber von Ladesäulen können für die abgesetzten Strommengen beim Umweltbundesamt Nachweise erhalten und diese an Mineralölunternehmen verkaufen (energate berichtete). Beimischquoten gibt es zudem für Flugbenzin: Der Anteil von strombasierten Kraftstoffen soll hier bis 2030 auf zwei Prozent steigen.
Biokraftstoffverbände: Kein Klimaschutz durch Mehrfachanrechnungen
Mit der THG-Quote setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Erneuerbarenrichtlinie (RED II) in nationales Recht um, geht aber deutlich über die vorgeschriebenen 14 Prozent hinaus. Nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) ist dies jedoch immer noch nicht ambitioniert genug: "Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 im Gesetzgebungsprozess erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen", so BEE-Präsidentin Simone Peter. Auch weist der BEE angesichts der hohen CO2-Emissionen im Verkehrssektor auf die Notwendigkeit einer "umfassende Mobilitätswende" hin.
"Zu wenig ambitioniert" ist nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft auch der Anstieg der THG-Quote in den ersten Jahren. Das Zwischenziel liegt 2024 bei acht Prozent, ab 2026 ist dann eine beschleunigte Steigerung vorgesehen. Dieser Kritik schließt sich der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) an: Ein gleichmäßiger Hochlauf der Quote würde der Industrie mehr Verlässlichkeit und Investitionssicherheit bieten. Zudem fürchten Branchenvertreter die Verdrängung von Biokraftstoffen durch die geplanten Mehrfachanrechnungen für Wasserstoff und Ladestrom. Mehrfachanrechnungen seien zudem irreführend, "denn sie gaukeln Klimaschutz vor, wo keiner ist", so der VDB. Der BDEW hingegen vermisst nach eigener Aussage klare Kriterien zur Anrechenbarkeit von Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen und fordert ein schnelles Tempo bei der Umsetzung der Quotenverschärfung. /nl