Berlin (energate) - Auch Energieversorger, Sparkassen oder Theater sollten in Zeiten der Coronakrise auf das Kurzarbeitergeld zugreifen dürfen. Diese Forderung hatte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vor einem Spitzentreffern von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit der Gewerkschaft DGB und dem Arbeitgeberverband BDA am 18. März gestellt. "Derzeitig können Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir ändern wollen", betonte VKA-Präsident Ulrich Mägde. Ob und mit welchem Ergebnis die Forderung diskutiert wurde, wollte eine Sprecherin des VKA auf energate-Nachfrage nicht kommentieren. Auch das Bundeswirtschaftsministerium gab sich zunächst bedeckt.
Die Bundesregierung hatte im Eiltempo ein Gesetz für ein erleichtertes Kurzarbeitergeld durch das Parlament gebracht. Rückwirkend zum 1. März sollen private Betriebe das Kurzarbeitergeld nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind. Bisher lag die Mindestschwelle bei einem Drittel der Arbeitnehmer. Beim Kurzarbeitergeld kompensiert die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohns. Auch sollen die betroffenen Unternehmen nicht mehr den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen müssen. Der öffentliche Dienst ist bisher von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Denn laut Kündigungsschutzgesetz sind Massenentlassungen grundsätzlich nicht möglich. Zudem sind betriebsbedingte Kündigungen in einigen Bundesländern per Tarifvertrag ausgeschlossen. /mt
Ich bin einer der "energate-Urgesteine" und arbeite seit über 20 Jahren als Redakteurin am Standort Essen. Inzwischen verantworte ich das Ressort Gas & Wärme und bin auch in der Redaktionsleitung vertreten.