Berlin (energate) - Neben den Steinkohleanlagen sollen auch kleine Braunkohleanlagen über Ausschreibungen vom Netz gehen, wie aus einem neuen Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz hervorgeht. Erstmals werden darin auch Höchstpreise benannt.
Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes am 29. Januar liegt der Redaktion ein überarbeiteter Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz vor (Stand 27. Januar). Darin finden sich einige relevante Änderungen im Vergleich zu Vorgängerversionen. So plant die Bundesregierung, Braunkohleanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 Megawatt vom Entschädigungspfad auszunehmen. "Die Betreiber von Braunkohle-Kleinanlagen haben eine Chance auf Vergütung für die endgültige Stilllegung ihrer Anlagen, wenn sie an der Ausschreibungen gemäß Teil 3 teilnehmen", heißt es im Gesetz. Gemeint sind damit die jährlichen Ausschreibungen für Steinkohle bis zum Jahr 2026.
Erstmals werden im Gesetz dafür nun Werte für Gebote genannt. Für die verkürzte Ausschreibungsrunde im laufenden Jahr liegt der Höchstpreis bei 165.000 Euro pro Jahr, im kommenden Jahr bei 155.000 Euro pro MW. Die Werte sinken bis 2026 auf 49.000 Euro pro MW. Mit den sinkenden Höchstpreisen will die Bundesregierung den Druck erhöhen, sich schon an den ersten Runden zu beteiligen.
Das Gesetz sieht weiterhin vor, im laufenden Jahr 4.000 MW Leistung über die erste, verkürzte Ausschreibung vom Netz zu nehmen. Wegen des noch bevorstehenden parlamentarischen Verfahrens gibt es Zweifel, ob die Frist gehalten werden kann. Die Zuschläge müssten dann schon Ende Mai erfolgen, mit entsprechenden Ausschreibungsverfahren vorab. Neu ist eine weitere verkürzte Ausschreibung für 2021, über die weitere 1.500 MW Leistung vom Netz gehen sollen.
Wegen der seit der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg feststehenden Inbetriebnahme des Steinkohleblocks "Datteln 4" (energate berichtete) des Betreibers Uniper erhöht die Bundesregierung zudem die Ausschreibevolumen für die Jahre 2023 bis 2025 um zusätzlich 1.000 MW. Das genaue jährliche Volumen wird jeweils von der Bundesnetzagentur vorab festgelegt. Durch die höheren Mengen werden gesetzliche Abschaltungen bereits ab 2024 wahrscheinlicher. Diese sind vorgesehen, wenn nicht genügend Gebote in den Ausschreibungen eingehen. Die Bundesnetzagentur soll ab 2024 jeweils bei der Bekanntgabe der Zuschläge mitteilen, welche Anlagen via Ordnungsrecht vom Netz gehen. Private und kommunale Betreiber von Steinkohleanlagen habe die Pläne wiederholt kritisiert. Sie warnen vor entschädigungslosen Enteignungen und fordern ähnliche Regelungen wie bei der Braunkohle (energate berichtete).
Für diese ist im Gesetzentwurf nun die Formel zur Berechnung der Entschädigungen für die Betreiber großer Kraftwerke und Tagebaue hinterlegt. "Die Entschädigung berücksichtigt insbesondere Stilllegungszeitpunkt, Höhe der stillgelegten Leistung und die noch zu erwartenden und entgangenen Erträge für eine bestimmte Anzahl von Jahren", heißt es dazu. Beim Strompreis wird dabei ein Durchschnittspreis von 41,01 €/MWh zugrunde gelegt, beim CO2-Preis ein Wert von entsprechend 16,62 €. Auch Betriebs- und Brennstoffkosten fließen in die Formel ein. Unterschieden werden dabei drei Stilllegungsphasen: bis 2023, bis 2029 und bis 2038. In letzter wird nicht entschädigt. Die Entschädigungen werden laut Entwurf über 15 Jahre in gleichen Tranchen gezahlt und decken auch die Kosten für die Rekultivierung ab. Wer unterschreibt, verzichtet zudem auf ein weiteres Klagerecht gegen die Abschaltung seiner Anlage.
Aktualisiert wird mit der überarbeiteten Gesetzesversion auch der Abschaltplan für die Braunkohle. Dort ist nun für das laufende Jahr der Block D des RWE-Kraftwerks in Niederaußem zu Stilllegung aufgeführt. Im Referentenentwurf für die Länderanhörung war dort fälschlicherweise der Standort Weisweiler benannt worden.
Noch ist die Verabschiedung des Gesetzes in der Kabinettssitzung vom 29. Januar nicht bestätigt. Offenbar gibt es weiteren Beratungsbedarf. Der Energiestaatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Andreas Feicht, sagte zumindest seine Teilnahme an der Diskussionsrunde am Abend des 28. Januar ab. /kw